Integration von geflüchteten

Menschen als neue Mitarbeiter


Sie wollen neue Mitarbeiter einstellen, die geflüchtet sind? Ein Thema, welches viele Unternehmen beschäftigt ist, wie können neue
Mitarbeiter in die Unternehmen integriert werden. Welche Prozesse benötigen Sie in Ihrem Unternehmen, um erfolgreich zu sein?


Im Vorfeld sollten Sie folgende Überlegungen anstellen:


Gibt es Mitarbeiter, die als Paten in Frage kommen? Welche Hierarchiestufen haben die Paten: Führungskräfte, Mitarbeiter, Auszubildende?

Die Paten sollten Informationen über die Gepflogenheiten der Arbeitswelt erhalten aus der die neuen Mitarbeiter kommen. Dazu gehört das Verständnis von Zeit, Verspätungen, kurzfristige Terminverschiebungen werden unter bestimmten Umständen nicht als unhöflich empfunden. „Gott schuf die Zeit, von Eile hat er nichts gesagt.“ Wir können voneinander lernen, Entschleunigung ein Thema welches häufig auch in anderen Kontexten bereits diskutiert wird.

Wahrnehmung kultureller Kompetenzen Ihre neuen Mitarbeiter können mit Kunden aus dem gleichen Kulturkreis persönlicher kommunizieren. Fördern Sie den Einsatz dieser Kompetenzen. Eröffnen Sie sich neue Kundengruppen.

Männer und Frauen, die traditionell-religiös sind reichen sich nicht die Hand, genauso wie orthodoxe Juden einer Frau nicht die Hand reichen, tun das orthodoxe Muslime auch nicht. Wir empfinden das als unhöflich, es hat aber nichts mit uns als Person zu tun. Es ist eine Form der Höflichkeit. Wie wollen Sie damit umgehen?

Welchen Führungsstil Sie anwenden hängt wahrscheinlich davon ab, ob Sie einen Auszubildenden im ersten Lehrjahr betreuen oder einem langjährigen Mitarbeiter eine Aufgabe übertragen. Wen würden Sie kontrollieren? Klären Sie welche Erwartungen ihr(e) neue(n) Mitarbeiter/in hat, ist Kontrolle und klare Anweisungen etwas das ihm/ihr Hilft, wird es vielleicht sogar erwartet?

Aus seiner Heimat zu flüchten, weil man dort um das Leben seiner Familie und um sein eigenes Leben fürchtet, kann zu Traumata führen. Wie jeder Einzelne damit umgeht ist sehr unterschiedlich, falls Ihr(e) Mitarbeiter(in) seine/ihre Erlebnisse noch verarbeitet, können Sie ihm/ihr helfen den richtigen Ansprechpartner zu finden. In Deutschland ist es kein Stigma zu einem Psychologen zu gehen, in anderen Ländern ist die Auffassung da evtl. anders, seinen Sie behutsam.

Wir helfen Ihnen diese Fragestellungen zu beantworten und entwickeln mit Ihnen einen Prozess für die erfolgreiche Integration von neuen Mitarbeiten.


Stereotype sind Möglichkeiten unsere Erlebnisse zu vereinfachen, es ist leichter Äußerlichkeiten und Verhaltensweisen in bestimmte Schubladen zu tun, um besser damit umgehen zu können. Es verhindert jedoch, dass wir offen sind für neue Erkenntnisse, weil wir vermeintlich zu wissen glauben wie der andere ist.

Sind alle Deutschen gleich nur weil sie in einem Land geboren wurden? Nein. In unseren eigenen Familien gibt es Unterschiede unter Geschwistern, obwohl wir verwandt sind. Der eine liebt Pünktlichkeit und meint damit man ist 10 Minuten vor dem Termin da und der nächste ist a la Minute unterwegs und macht den anderen damit nervös.

Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung von interkulturellen Kompetenzen und erarbeiten mit Ihnen einen Prozess für die erfolgreiche Integration von neuen Mitarbeitern.


Voraussetzung für die Einstellung – Aufenthaltsstatus

Diese Information steht im Ausweisdokument. Generell besteht eine Wartezeit von 3 Monaten (Beschäftigungsverbot). Diese Drei-Monats-Frist beginnt mit der Gestattung des Aufenthalts, d.h. sobald die Ausländerin bzw. der Ausländer deutschen Boden betreten und in irgendeiner Weise erkennbar gemacht hat, dass sie bzw. er Asyl sucht. Bei geflüchteten Menschen ist das ab Erreichen der deutschen Grenze der Fall.

Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen – dazu zählen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.

 


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Förderung bei der Einstellung – Zuschüsse

Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)

Eine EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Sie haben die Möglichkeit, die künftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennenzulernen. Eine EQ läuft über eine Dauer von mind. 6 – max. 12 Monate.
Anerkannte Flüchtlinge können diese Leistung ohne weiteres beantragen. Junge Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber und Geduldete können grundsätzlich ab dem 4. Aufenthaltsmonat mit dieser Leistung gefördert werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ihre Agentur für Arbeit, das Jobcenter als auch Ihre Kammer beraten Sie gern bei allen Fragen rund um die Einstiegsqualifizierung.

Einstiegsqualifizierung Eingliederungszuschuss (EGZ)

Mit einem EGZ können Arbeitgeber finanziell unterstützt werden, wenn sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einstellen möchten, die (noch) nicht über die gewünschten beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen.

Bei der Höhe und Dauer des EGZ müssen die individuellen Fähigkeiten, die die bzw. der Arbeitsuchende für den jeweiligen Arbeitsplatz mitbringt, berücksichtigt werden. Für ältere, behinderte und schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

 

 

 

 



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